Deponie
 
Im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG) und dessen Umsetzung in der Deponieverordnung (DepV) sind für den Weiterbetrieb z. B. von Inertstoffdeponien über den 15.07.2009 hinaus hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standort­bewertungen erforderlich.

Bei der Erstellung dieser Standortbewertungen sowie den erforderlichen Anträgen zum Betrieb der Deponien im Sinne des § 14 Abs. 1 der DepV liegen umfangreiche Erfahrungen vor.

   
 

Referenzen