Im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG) und
dessen Umsetzung in der Deponieverordnung (DepV) sind für den Weiterbetrieb z. B. von Inertstoffdeponien über
den 15.07.2009 hinaus hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Standortbewertungen erforderlich.
Bei der Erstellung dieser Standortbewertungen sowie den erforderlichen Anträgen zum Betrieb der Deponien im
Sinne des § 14 Abs. 1 der DepV liegen umfangreiche Erfahrungen vor. |
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