BWK AG 6.2
 
2. Problematik

Zur fachkundigen Sickerwasserprognose sind geeignete Instrumente erforderlich, die eine zeitliche Beurteilung der Sickerwasserkonzentration im Übergangsbereich zwischen ungesättigter und gesättigter Zone ermöglichen. Der Anhang 1 der BBodSchV zeigt dazu in Abschnitt 3.3 "Verfahren zur Abschätzung des Stoffeintrages aus Verdachtsflächen oder altlastenverdächtigen Flächen in das Grundwasser" auf. Auf die zur Abschätzung erforderlichen Prognoseinstrumente wird dort insofern eingegangen, als dass die Abschätzung

a) durch Rückschlüsse und Rückrechnungen aus Untersuchungen im Grundwasserabstrom unter Berücksichtigung der Stoffkonzentration im Grundwasserabstrom, der Verdünnung, des Schadstoffverhaltens in der ungesättigten und gesättigten Bodenzone sowie des Schadstoffinventars im Boden,

b) auf der Grundlage von In-situ-Untersuchungen,

c) auf der Grundlage von Materialuntersuchungen im Labor

auch unter Verwendung von Stofftransportmodellen erfolgen kann.

Zur Ermittlung von Sickerwasserprognosewerten existieren zwar verschiedene Methoden, Modellansätze, Berechnungsverfahren und -programme. Aber die verschiedenen Verfahren verfolgen unterschiedliche Zielstellungen (Einsatzgebiete), erfordern unterschiedliche Eingabeparameter und liefern von einander abweichende Berechnungsergebnisse. Die Prognose des Transportes gelöster Stoffe und damit verbundener Stoffumsetzungen in der ungesättigten Zone ist heute noch nicht Stand der Technik. Gründe dafür sind z.B. auch der Einfluss der vielfältigen Faktoren, wie Standort- und Expostionsverhältnisse, Stoffinventar und Milieubedingungen, und deren Wechselwirkungen untereinander. Diese Einflüsse, die in ihrer Gesamtheit und Komplexizität mit verhältnismäßigem Aufwand nicht erfassbar sind, können zu Ergebnissen führen, die stark fehlerbehaftet sind und weite Bandbreiten au

Es ist derzeit kein validiertes und allgemein akzeptiertes Prognoseinstrument verfügbar. Entsprechende Regelwerke zur Durchführung von Sickerwasserprognosen und bzgl. der Handhabung bzw. Bewertung der erzielten Ergebnisse fehlen.

Dieser Zustand und die neuen Anforderungen des BBodSchG bezüglich der Durchführung von Sickerwasserprognosen führen zu Verunsicherungen der Sanierungspflichtigen, den mit Sanierungsuntersuchungen beauftragten Ingenieurbüros und der Fach- und Genehmigungsbehörden.