Die Beweissicherung dient der Dokumentation des Zustandes von Bauwerken
vor Beginn einer Baumassnahme durch Aufnahme von möglichen Bauschäden und Baumängel durch einen
Gutachter.
Das Gutachten zur Beweissicherung zum baulichen Zustand des Bestandes folgt den Empfehlungen der DIN-Vorschrift
4123.
In der Regel erfolgt eine weitere Bestandsaufnahme nach Abschluss der Baumassnahme. Bei Erfordernis werden auch
Zwischenstände dokumentiert. |
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Bauwerke:
Beweissicherungen an Bauwerken (Gebäude, Straßen etc.) führen
wir anhand detaillierter, digitaler Foto- und Video- Dokumentationen (siehe Bild oben) durch.
Um Rissbewegungen dokumentieren zu können, werden auf Wunsch Gipsmarken oder Rissmonitore gesetzt.
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Wasserhaushalt:
Sogenannte Hydrogeologische Beweissicherungen erfolgen zur Dokumentation
von Veränderungen im Wasserhaushalt durch Eingriffe in Gewässer oder das Grundwasser.
Hierzu werden an vorgegebenen Messpunkten
(Pegel, Grundwassermessstellen) Datenlogger zur kontinuierlichen Datenerfassung installiert.
Neben dem Wasserstand können bei Bedarf auch die Parameter Leitfähigkeit und Temperatur kontinuierlich
erfasst werden. |
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Referenzen
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