Altlasten
 
Boden und Grundwasser stellen als Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze rechtlich geschützte Güter dar. Die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktion des Bodens, die Belange des Grundwasserschutzes sowie der Umgang mit mineralischen und nichtmineralischen Stoffen aus Flächenrecyclingmaßnahmen werden durch bundes- bzw. landesweit gültige Richtlinien und Gesetze geregelt. Dies sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

Neben den rechtlichen Anforderungen sind es aber auch elementare finanzielle Beweggründe, die Industrie, Gewerbe, öffentliche Hand und Kommunen sowie private Investoren und Käufer bewegen, frühzeitig Boden- und Grundwasserverunreinigungen erkunden zu lassen:

Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Vorliegen einer Altlast besteht, stellen ohne Klärung des Verdachts bei Erwerb, Eigentum oder Veräußerung ein oft unzureichend kalkulierbares Kostenrisiko dar.
   
Eine fehlende Beweissicherung bei vermieteten bzw. verpachteten Flächen für fremdverursachte schädliche Bodenveränderungen machen eine nachträgliche Geltendmachung von Kosten oft unmöglich.
   
Eine unzureichende Trennung von Boden- bzw. Bauschuttmaterialien eines Flächenrecyclings treibt die Kosten für eine spätere Verwertung- bzw. Entsorgung der Ausbaumaterialien unnötig in die Höhe.
   
Die Erkundung und Bewertung von Boden- und hiermit evtl. verbundener Grundwasserverunreinigungen stellen für Industrie, Gewerbe, öffentliche Hand und Kommunen sowie private Investoren und Käufer heute ein gebräuchliches Mittel für die Kalkulation von Kosten und für die Gewinnung von Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr dar.

Durch die Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen wird neben der Erfüllung von gegebenenfalls bestehenden behördlichen Auflagen an eine Sanierung, der Grundstückswert zumeist deutlich gesteigert.

Unsere Leistungen, die heute ein gebräuchliches Mittel für die Kalkulation von Kosten und für die Gewinnung von Rechtsicherheit im Grundstücksverkehr darstellen, umfassen:

 

Durchführung von Altlastenerkundungen (Boden, Bodenluft und Grundwasser)
Ermittlung von Schadstoffen in Gebäuden/Bausubstanz 
Durchführung von Altschotteruntersuchungen, Haufwerksbeprobungen
Gefährdungsabschätzung sowie Bewertung von kontaminierten Standorten 
Sickerwasser- und Transportprognosen
Machbarkeitsstudien
Kostenermittlung mit Kosten-Nutzen-Analyse und Kosten-Wirksamkeits-Analyse
Sanierungsplanung Boden-, Bodenluft- und Grundwassersanierung
Fachtechnische Abfallberatung
Genehmigungsmanagement
Erstellung von Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen für Sanierungs- und Rückbauvorhaben
Fachgutachterliche Sanierungsbegleitung
Örtliche Bauüberwachung nach HOAI
Altlastenkoordination nach BGR 128
Beweissicherungsmaßnahmen
Monetäre Bewertung ökologischer Lasten auf Grundstücken

Gleichzeitig unterstützen wir den fachlichen Koordinator des Forschungsverbundes, das Heinrich-Sontheimer- Laboratorium im
Technologiezentrum Wasser unter der Leitung von Herrn Prof. Eberle, bei der Auswertung der anfallenden Daten aus den Lysimeterversuchen, den Quelltermuntersuchungen und den Transportmodellierungen.

Für die Datenerfassung haben wir im Auftrag des Umweltbundesamtes die zentrale Datenbank DaSiWa entwickelt. Derzeit programmieren wir spezielle Auswerteroutinen, um rechtzeitig die Datengrundlage für die geplante Novellierung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sicherstellen zu können.

Unsere Erfahrungen zur Durchführung modellgestützter Sickerwasserprognosen bringen wir aktiv in die Erarbeitung einer entsprechenden Handlungsanleitung, die von der technisch-wissenschaftlichen Arbeitsgruppe 6.2 des
BWK erarbeitet wird. Lesen Sie dazu mehr hier....
 

Referenzen

   
Unser Büro besitzt die Zulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt als Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG für die Probenahme in den Kompartimenten Wasser, Boden, Luft (Verweis auf Urkunde). Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die von uns erbrachten gutachterlichen und planerischen Leistungen bei der Erkundung und Sanierung von Altlasten auch die erforderliche Akzeptanz bei den Behörden haben.
Urkunde - Analytische Qualitätssicherung - Bayern

Im Rahmen der Altlastenuntersuchungen ist stets eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen, mit der die Gefahren, die von einer festgestellten Altlast oder schädlichen Bodenveränderungen für das Schutzgut Grundwasser ausgehen, eingeschätzt werden sollen. Im Fachjargon wird diese Gefährdungsabschätzung „Sickerwasserprognose“ genannt (vgl. dazu auch §2 BBodSchV und §4 Abs. 3 BBodSchV). In diesen Themenfeld bringen wir uns in breiter Front mit unserem wissenschaftlichen Know-how ein. Lesen Sie bitte
hier weiter...