Boden und Grundwasser stellen als Lebensgrundlage für Mensch, Tier
und Pflanze rechtlich geschützte Güter dar. Die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktion
des Bodens, die Belange des Grundwasserschutzes sowie der Umgang mit mineralischen und nichtmineralischen Stoffen
aus Flächenrecyclingmaßnahmen werden durch bundes- bzw. landesweit gültige Richtlinien und Gesetze
geregelt. Dies sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Neben den rechtlichen Anforderungen sind es aber auch elementare finanzielle Beweggründe, die Industrie, Gewerbe,
öffentliche Hand und Kommunen sowie private Investoren und Käufer bewegen, frühzeitig Boden- und
Grundwasserverunreinigungen erkunden zu lassen:
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Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen
oder Vorliegen einer Altlast besteht, stellen ohne Klärung des Verdachts bei Erwerb, Eigentum oder Veräußerung
ein oft unzureichend kalkulierbares Kostenrisiko dar. |
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Eine fehlende Beweissicherung bei vermieteten bzw. verpachteten Flächen
für fremdverursachte schädliche Bodenveränderungen machen eine nachträgliche Geltendmachung
von Kosten oft unmöglich. |
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Eine unzureichende Trennung von Boden- bzw. Bauschuttmaterialien eines Flächenrecyclings
treibt die Kosten für eine spätere Verwertung- bzw. Entsorgung der Ausbaumaterialien unnötig in
die Höhe. |
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Die Erkundung und Bewertung von Boden- und hiermit evtl. verbundener Grundwasserverunreinigungen
stellen für Industrie, Gewerbe, öffentliche Hand und Kommunen sowie private Investoren und Käufer
heute ein gebräuchliches Mittel für die Kalkulation von Kosten und für die Gewinnung von Rechtssicherheit
im Grundstücksverkehr dar.
Durch die Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen wird neben der Erfüllung von gegebenenfalls
bestehenden behördlichen Auflagen an eine Sanierung, der Grundstückswert zumeist deutlich gesteigert.
Unsere Leistungen, die heute ein gebräuchliches Mittel für die Kalkulation von Kosten und für die
Gewinnung von Rechtsicherheit im Grundstücksverkehr darstellen, umfassen: |
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Durchführung von Altlastenerkundungen (Boden, Bodenluft und Grundwasser) |
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Ermittlung von Schadstoffen in Gebäuden/Bausubstanz |
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Durchführung von Altschotteruntersuchungen, Haufwerksbeprobungen |
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Gefährdungsabschätzung sowie Bewertung von kontaminierten Standorten |
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Sickerwasser- und Transportprognosen |
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Machbarkeitsstudien |
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Kostenermittlung mit Kosten-Nutzen-Analyse und Kosten-Wirksamkeits-Analyse |
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Sanierungsplanung Boden-, Bodenluft- und Grundwassersanierung |
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Fachtechnische Abfallberatung |
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Genehmigungsmanagement |
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Erstellung von Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen für Sanierungs-
und Rückbauvorhaben |
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Fachgutachterliche Sanierungsbegleitung |
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Örtliche Bauüberwachung nach HOAI |
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Altlastenkoordination nach BGR 128 |
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Beweissicherungsmaßnahmen |
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Monetäre Bewertung ökologischer Lasten auf Grundstücken |
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Gleichzeitig unterstützen wir den fachlichen Koordinator des Forschungsverbundes, das Heinrich-Sontheimer-
Laboratorium im Technologiezentrum
Wasser unter der Leitung von Herrn Prof. Eberle, bei der Auswertung
der anfallenden Daten aus den Lysimeterversuchen, den Quelltermuntersuchungen und den Transportmodellierungen.
Für die Datenerfassung haben wir im Auftrag des Umweltbundesamtes die zentrale Datenbank DaSiWa entwickelt.
Derzeit programmieren wir spezielle Auswerteroutinen, um rechtzeitig die Datengrundlage für die geplante Novellierung
der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sicherstellen zu können.
Unsere Erfahrungen zur Durchführung modellgestützter Sickerwasserprognosen bringen wir aktiv in die Erarbeitung
einer entsprechenden Handlungsanleitung, die von der technisch-wissenschaftlichen Arbeitsgruppe 6.2 des BWK erarbeitet wird. Lesen Sie dazu mehr hier.... |
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Referenzen
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Unser Büro besitzt die Zulassung des Bayerischen Landesamtes für
Umwelt als Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG für die Probenahme in den Kompartimenten Wasser, Boden,
Luft (Verweis auf Urkunde). Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die von uns erbrachten gutachterlichen
und planerischen Leistungen bei der Erkundung und Sanierung von Altlasten auch die erforderliche Akzeptanz bei
den Behörden haben.
Im Rahmen der Altlastenuntersuchungen ist stets eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen, mit der
die Gefahren, die von einer festgestellten Altlast oder schädlichen Bodenveränderungen für das Schutzgut
Grundwasser ausgehen, eingeschätzt werden sollen. Im Fachjargon wird diese Gefährdungsabschätzung
„Sickerwasserprognose“ genannt (vgl. dazu auch §2 BBodSchV und §4 Abs. 3 BBodSchV). In diesen Themenfeld
bringen wir uns in breiter Front mit unserem wissenschaftlichen Know-how ein. Lesen Sie bitte hier weiter... |
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